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Produkt zum Begriff Besichtigungstermine:


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    Immobilien verkaufen oder verrenten?|Ratgeber Immobilien verrenten|Immobilienrente

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  • Immobilienverkauf und Vermietung zwischen Angehörigen
    Immobilienverkauf und Vermietung zwischen Angehörigen

    Insbesondere bei Verträgen mit Angehörigen kann Sie der Vorwurf der Liebhaberei treffen. Denn hier prüft das Finanzamt besonders gründlich, ob der Vertrag dem Drittvergleich (Fremdvergleich) genügt, das heißt, ob er in dieser Form auch mit einem fremden Dritten abgeschlossen worden wäre.

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  • Hausverkauf: Wann der Staat die Hand aufhält
    Hausverkauf: Wann der Staat die Hand aufhält

    Wenn Sie Ihre Immobilie veräußern, hängt die Steuerpflicht davon ab, wie Sie Haus oder Wohnung in den letzten Jahren vor dem Verkauf genutzt haben: Verkaufen Sie eine vermietete Immobilie innerhalb den zehn Jahren nach der Anschaffung, fällt auf den Veräußerungsgewinn Steuer an. Anders sieht es bei selbst genutzten Gebäuden aus: Die dürfen Sie unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei verkaufen.

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  • Vermietung möblierter Wohnung: Was ist absetzbar?
    Vermietung möblierter Wohnung: Was ist absetzbar?

    Vermieten Sie zum Beispiel eine Einliegerwohnung oder eine Ferienwohnung möbliert, müssen Sie die Mieteinnahmen versteuern - so wie jeder andere Vermieter auch. Bei der Vermietung möblierter Wohnungen gibt es aber auch einige Besonderheiten zu beachten. Deshalb sollten Sie zum Beispiel wissen, wie Sie Ihre Mieteinnahmen und Werbungskosten richtig berechnen und wie Sie Ihre Einrichtungsgegenstände möglichst gewinnbringend abschreiben. Ausführliche Informationen dazu und noch vieles mehr finden Sie in diesem Beitrag.

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  • Wann ist es am besten, Besichtigungstermine für Immobilien zu vereinbaren?

    Es ist am besten, Besichtigungstermine für Immobilien unter der Woche zu vereinbaren, da viele Menschen am Wochenende Zeit haben. Zudem sollten Termine am Vormittag oder frühen Nachmittag gewählt werden, wenn das Tageslicht am besten ist. Es ist auch ratsam, Termine frühzeitig zu vereinbaren, um sicherzustellen, dass alle Beteiligten Zeit haben.

  • Wie können Besichtigungstermine für Immobilien oder Sehenswürdigkeiten am besten vereinbart werden?

    Am besten können Besichtigungstermine für Immobilien oder Sehenswürdigkeiten telefonisch oder per E-Mail vereinbart werden. Es ist wichtig, im Voraus einen Termin zu vereinbaren, um sicherzustellen, dass ein Ansprechpartner vor Ort ist. Bei größeren Sehenswürdigkeiten oder Immobilien können auch Online-Buchungssysteme genutzt werden.

  • Wann muss man Besichtigungstermine zulassen?

    Wann muss man Besichtigungstermine zulassen? In Deutschland muss der Vermieter Besichtigungstermine ermöglichen, wenn er die Wohnung vermieten oder verkaufen möchte. Dabei muss er jedoch die Privatsphäre des Mieters respektieren und die Termine angemessen ankündigen. Es gibt gesetzliche Regelungen, die festlegen, wie oft und zu welchen Zeiten Besichtigungen stattfinden dürfen. Mieter haben auch das Recht, Besichtigungstermine abzulehnen, wenn sie unangemessen sind oder zu oft stattfinden. Letztendlich ist es wichtig, dass Vermieter und Mieter respektvoll miteinander umgehen und gemeinsam eine Lösung finden, die für beide Seiten akzeptabel ist.

  • Wie viele Besichtigungstermine muss man zulassen?

    Wie viele Besichtigungstermine man zulassen muss, hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel der Nachfrage nach der Immobilie, dem Preis, der Lage und dem Zustand des Objekts. In der Regel empfiehlt es sich, mehrere Besichtigungstermine anzubieten, um potenziellen Käufern die Möglichkeit zu geben, die Immobilie in Ruhe zu begutachten. Es ist wichtig, einen angemessenen Zeitrahmen für die Besichtigungen festzulegen, um Interessenten genügend Zeit zu geben, sich einen Eindruck zu verschaffen. Letztendlich sollte die Anzahl der Besichtigungstermine so gewählt werden, dass sowohl Verkäufer als auch potenzielle Käufer zufrieden sind und ein erfolgreicher Verkauf ermöglicht wird.

Ähnliche Suchbegriffe für Besichtigungstermine:


  • Nachhaltiges Immobilien- und Energiemanagement
    Nachhaltiges Immobilien- und Energiemanagement

    Nachhaltiges Immobilien- und Energiemanagement , Bau und Betrieb von Immobilien sind heute untrennbar mit Erzeugung, Verteilung und Verkauf von Energie verbunden. Entsprechend ertragreich ergänzen sich Kompetenzen in der Bau- und Immobilienwirtschaft mit energiewirtschaftlicher Expertise. Eine integrierte Betrachtung von Bauprojekten und Gebäuden aus bautechnischer, betriebswirtschaftlicher und energetischer Sicht präsentiert Ihnen dieser innovative Band, der ausgewählte aktuelle Perspektiven aus beiden Schlüsselbereichen systematisch zusammenbringt: - Bau- und Immobilienwirtschaft mit Beiträgen z.B. rund um Marktlagen, Baupreise und Besteuerung, Lieferketten, Management und Finanzierung - Energiewirtschaft und Energiepolitik mit Analysen zum Rechtsrahmen, zu Energiepreisen, Ladeinfrastruktur, Kosten der Energieerzeugung und -verteilung u.a. Eine einzigartige Verknüpfung zweier wirtschaftlicher Kernbereiche, die auch für aktuelle politische, gesellschaftliche und wissenschaftliche Diskurse vielseitige Synergien und Impulse einbringt. , Bücher > Bücher & Zeitschriften

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  • Praxishandbuch der Immobilien-Projektentwicklung
    Praxishandbuch der Immobilien-Projektentwicklung

    Praxishandbuch der Immobilien-Projektentwicklung , Zum Werk Der Immobilien-Projektentwicklung kommt große (gesamt-)wirtschaftliche Bedeutung zu. Sie zählt auch zu den komplexesten und daher schwierigsten Prozessen in der Immobilienwirtschaft. Ein umfassendes Handbuch zu diesem Thema - von der Praxis für die Praxis - lag erstmals mit dem hier beschriebenen Praxishandbuch vor. Es hat sich wegen seiner breit gefächerten und gut verständlichen Darstellung aller relevanter Themenkomplexe zu dem Standardwerk der Branche entwickelt. Es erscheint nunmehr in aktualisierter und ergänzter Neuauflage. In dem Handbuch werden alle typischen Stufen einer erfolgreichen Projektentwicklung chronologisch dargestellt, von der Projektidee über die Akquisitions-, Planungs- und Bauphase bis zur rentablen Vermarktung der Immobilie. Der Schwerpunkt der Darstellung orientiert sich am tatsächlichen Handlungsablauf mit detaillierter Darstellung der effektiven Vorgehensweise. Zahlreiche Schaubilder und Ablaufdiagramme unterstützen die Erläuterungen. Vorteile auf einen Blick alle Verfahrensschritte der Immobilien-Projektentwicklung werden von Praktikern anschaulich geschildert Fokussierung auf in der Praxis relevanten Erfolgsbausteine Zur Neuauflage In der vollständig aktualisierten und erweiterten 5. Auflage wurden die Beiträge aktualisiert und um neue relevante Themen ergänzt. So wurde z.B. ein neues Kapitel zum Thema ESG in die Neuauflage integriert. Zielgruppe Für Projektentwicklung, Projektsteuerung, Investorinnen und Investoren, Banken, Versicherungen, Maklerinnen und Makler, Ingenieurinnen und Ingenieure, Architektinnen und Architekten sowie Rechtsanwaltschaft und Studierende. , Studium & Erwachsenenbildung > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen , Auflage: 5. Auflage, Erscheinungsjahr: 20240229, Produktform: Leinen, Titel der Reihe: Beck Baurecht##, Redaktion: Schäfer, Jürgen~Conzen, Georg, Auflage: 24005, Auflage/Ausgabe: 5. Auflage, Seitenzahl/Blattzahl: 800, Abbildungen: mit zahlreichen Abbildungen und Schaubildern, Keyword: Refurbishment; REIT; Immobilienwirtschaft; Projektentwicklung; Projektentwickler; Immobilien; Immobilienfinanzierung; Green Building; Baurechtschaffung, Fachschema: Management / Projektmanagement~Projektmanagement - Projektmarketing~Recht~Privatrecht~Zivilgesetz~Zivilrecht, Fachkategorie: Industrien und Branchen, Fachkategorie: Zivilrecht, Privatrecht, allgemein, Thema: Verstehen, Text Sprache: ger, Verlag: C.H. Beck, Verlag: C.H.Beck, Produktverfügbarkeit: 02, Länge: 240, Breite: 160, Produktform: Gebunden, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Vorgänger: 8338078, Vorgänger EAN: 9783406726217 9783406639197 9783406554438 9783406490781, Herkunftsland: DEUTSCHLAND (DE), Katalog: deutschsprachige Titel, Katalog: Gesamtkatalog, Katalog: Lagerartikel, Book on Demand, ausgew. Medienartikel, Relevanz: 0006, Tendenz: +1, Unterkatalog: AK, Unterkatalog: Bücher, Unterkatalog: Hardcover, Unterkatalog: Lagerartikel,

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    Kofner, Stefan: Investitionsrechnung für Immobilien

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  • Wie oft muss man Besichtigungstermine zulassen?

    Wie oft muss man Besichtigungstermine zulassen? In der Regel muss man als Vermieter Besichtigungstermine zulassen, wenn ein neuer Mieter gesucht wird. Dabei sollte man sich an die gesetzlichen Vorgaben halten, die in der Regel eine angemessene Vorlaufzeit und Ankündigung der Besichtigungstermine vorsehen. Es ist wichtig, die Privatsphäre der aktuellen Mieter zu respektieren und Besichtigungstermine nicht zu häufig anzusetzen. Letztendlich sollte man sich mit den potenziellen Mietern abstimmen, um für alle Beteiligten passende Termine zu finden.

  • Wie oft muss ich Besichtigungstermine zulassen?

    Wie oft muss ich Besichtigungstermine zulassen? Dies hängt von den gesetzlichen Bestimmungen in Ihrer Region ab. In der Regel müssen Vermieter Besichtigungstermine zulassen, wenn sie ihre Immobilie vermieten möchten. Dies kann je nach Land oder Bundesland variieren, aber in den meisten Fällen müssen Vermieter angemessene Vorankündigungen geben und die Privatsphäre der Mieter respektieren. Es ist ratsam, sich über die spezifischen Gesetze und Vorschriften in Ihrer Region zu informieren, um sicherzustellen, dass Sie die richtigen Schritte einhalten.

  • Wie viele Besichtigungstermine muss ich machen?

    Wie viele Besichtigungstermine muss ich machen? Das hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel der Anzahl der verfügbaren Immobilien, Ihren individuellen Anforderungen und Ihrem Zeitplan. Es ist ratsam, mehrere Besichtigungstermine zu vereinbaren, um verschiedene Optionen zu vergleichen und die passende Immobilie für Sie zu finden. Es kann auch hilfreich sein, sich von einem Immobilienmakler beraten zu lassen, um den Prozess effizienter zu gestalten und die besten Angebote zu finden. Letztendlich liegt es an Ihnen, wie viele Besichtigungstermine Sie machen möchten, um sicherzustellen, dass Sie die richtige Entscheidung treffen.

  • Wie oft darf ein Vermieter Besichtigungstermine vereinbaren?

    Wie oft ein Vermieter Besichtigungstermine vereinbaren darf, hängt von den gesetzlichen Bestimmungen des jeweiligen Landes oder Bundeslandes ab. In der Regel ist es jedoch üblich, dass der Vermieter Besichtigungstermine nur in angemessenen Abständen und zu angemessenen Zeiten vereinbaren darf. Dies bedeutet, dass der Vermieter nicht willkürlich und häufig Besichtigungstermine vereinbaren kann, sondern dies in Absprache mit dem Mieter und unter Berücksichtigung seiner Privatsphäre tun sollte. Es ist wichtig, dass der Vermieter die Rechte und Bedürfnisse des Mieters respektiert und sich an die geltenden Gesetze und Vorschriften hält. In Zweifelsfällen sollte der Mieter sich an einen Rechtsanwalt oder Mieterschutzverband wenden, um seine Rechte zu klären.

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